Meine Dienstleistungen richten sich sowohl an Unternehmen aus der Privatwirtschaft, sowie staatlichen Institutionen, insbesondere an Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.
Zu meinen Auftraggebern zählen:
• Jobcenter
• Jugendämter und Sozialdienste
• Jugendhäuser
• Krankenhäuser
• Bildungs- und Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten
• Arztpraxen
• Polizei
• Flüchtlingsunterkünfte
• Stiftungen
• Vereine und Flüchtlingshilfsorganisationen
Meine Dolmetschertätigkeit erfolgt konsekutiv; es handelt sich hierbei um eine zeitversetzte, mündliche Übertragung eines Redebeitrags in eine andere Sprache. Diese kann je nach Bedarf und Vereinbarung in Präsenz, digital oder auf telefonischem Wege durchgeführt werden.
Mein Honorar richtet sich nach dem aktuell gültigen JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) § 9 Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher.
Die Arbeitszeit beim Dolmetschen setzt sich aus Fahrtzeit, Wartezeit und die Erbringung der Dolmetschertätigkeit zusammen. Die Vergütung wird im Halbstundentakt abgerechnet. Die Wegstrecke wird mit einer Pauschale von 0,42 € pro Kilometer berechnet.
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit können auf Anfrage auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Auf Anfrage führe ich auch schriftliche Übersetzungen durch. Der Preis richtet sich dabei pro Zeile. Nach einer individuellen Prüfung kann ich Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten.